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Upstream: Klage zurückgewiesen

Laut einem Bericht von heise online wurde die Klage von Human Rights Watch, Wikimedia Foundation, National Association of Criminal Defense Lawyers, Amnesty International USA, PEN American Center und weiteren gegen das NSA Programm Upstream vom Richter Thomas Selby Ellis abgewiesen.

zeit.de titelt: Eine Billion Wikipedia-Klicks sind nicht genug

Die Parallele zu den eingestellten Vorermittlungen des deutschen Generalbundesanwalt ist, dass die anzeigenden „potenziellen“ Opfer ihre Betroffenheit beweisen müssen. Von der Justiz wird aber keine Beweismittelaufnahme vorgenommen. Das wäre in der Steuerfahndung undenkbar, dass diese keine Hausdurchsuchung vornimmt, wenn der dringende Verdacht nahe liegt, dass ein massiver Steuerbetrug vorliegt.

Ein massiver Verstoß gegen die Privatsphäre, sowie in die Integrität und Vertraulichkeit von elektronischer Kommunikation scheint daher in Längen nicht so viel Wert zu sein wie entgangene Steuern.

Kommunikation zwischen BND, Kanzleramt und Deutscher Telekom

Der österreichische Parlamentarier Peter Pilz hat angebliche Kommunikationsvorgänge zwischen BND, Kanzleramt und der Deutschen Telekom veröffentlicht.

Zitat von heise online – BND-Operation Eikonal: „Freibrief“ für die Telekom aus dem Kanzleramt:

„Der vom Bundesnachrichtendienst in Ihrem Unternehmen geplante Aufklärungsansatz steht aus hiesiger Sicht in Einklang mit geltendem Recht.“ Mit diesem lapidar wirkenden Satz hat der frühere Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, Ernst Uhrlau, am 30. Dezember 2003 offenbar die umstrittene Operation Eikonal ins Rollen gebracht. In deren Rahmen zapfte der deutsche Auslandsgeheimdienst einen Frankfurter Netzknoten der Deutschen Telekom an und übermittelte einen Teil der abgeleiteten Daten an die NSA.

Angenommen das stimmt, untermauert es die bereits hier geäußerte These, dass das Diktum der Kanzlerin sich nicht auf Länder und Behörden bezieht, sondern auf nicht näher definierte andere „Freunde“.