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Grundgesetz Artikel 10:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/10.html

Konferenz: Unser Nachbar NSA

Am 11. und 12. September 2015 fand in Wiesbaden im Hessischen Landtag die Konferenz “Unser Nachbar NSA” statt. Die Konferenz war in vier Blöcken strukturiert:

  • Was wissen wir über die nachrichtendienstlichen Aktivitäten der NSA in Deutschland und speziell im Raum Frankfurt/Main, Wiesbaden und Mainz?
  • Militärische Entwicklung
  • Technologische Entwicklung
  • Handlungsoptionen

Nahezu alle Vorträge wurden aufgezeichnet und werden später auch frei online zur Verfügung gestellt. Daher hier nur ein paar kurze Eindrücke/Fakten der durchweg gelungenen und sehr fundierten Vorträge.

  • Die NSA betreibt in Deutschland Spionageeinrichtungen an mehreren Standorten.
  • Die Spionageaktivitäten der NSA könnten theoretisch rechtlich in Ordnung sein.
  • Die Art der BND Spionage in Deutschland und im Ausland ist vom Grundgesetz nicht gedeckt.
  • Es gibt keine funktionierende Geheimdienstkontrolle in Deutschland.
  • Organisatorische, strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen verhindern Kontrolle durch das PKG, die G10 Kommission und den BND/NSAUA.
  • US-Drohnenmorde sind nur durch Duldung oder sogar Unterstützung durch den BND möglich.
  • Es ist nahezu unmöglich herauszufinden, von welchem Ort Spionageangriffe via Computersabotage durchgeführt wurden. Es soll aber militärisch reagiert werden.

Das Fazit der Veranstaltung ist:

Es gibt viele Punkte, an denen geltendes Recht gebeugt, gebrochen, oder willentlich missachtet wird. Dabei reicht es von Verletzungen gegen das Grundgesetz Artikel 10, über Industriespionage bis hin zu Beihilfe zu oder Ausführung von Folter und Mord. Leider scheint die rechtliche Handhabe für den “einfachen Bürger” nahezu Null zu sein, weil er  belegen muss inwiefern er selbst betroffen ist, um ein Klagerecht zu haben.