Ein spannendes Konstrukt im deutschen Rechtsstaat ist die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof:
„Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter, er soll die kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele der jeweils amtierenden Bundesregierung teilen und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz.“ (Quelle: Wikipedia)
Dies ist auch auf der offiziellen Webseite nachzulesen. Er gehört der Exekutiven an und kann beliebig vom Justizministerium, welches Teil der Legislativen ist, in den Ruhestand versetzt werden. Soviel zur Gewaltenteilung in Deutschland.
„Der Generalbundesanwalt“ von Till Lorentzen ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.