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Wo Kompromisse versagen

Bei der Vorratsdatenspeicherung versagen politische Kompromisse, weil es keine Mitte von zwei unvereinbaren Positionen gibt.

Die Vorratsdatenspeicherung (VDS)

Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist ein scheinbar immer wiederkehrendes Thema von Sicherheitspolitikern in Deutschland. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die alte Version der VDS (vom 21. Dezember 2007) am 02. März 2010 für nichtig erklärt hat, wird eine leicht modifizierte Version immer wieder als Lösung für Sicherheitsprobleme beworben. Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen neuen Vorschlag in Form von Leitlinien veröffentlicht.

Diese Leitlinien werden dem Bürger als Kompromiss zwischen den Forderungen der CDU/CSU Fraktion und der SPD Fraktion vorgestellt und verkauft. Der Kompromiss ist in diesem Falle aber nicht, auf dass grundlose Speichern zu verzichten, sondern den Zugriff auf die gespeicherten Daten stärker einzuschränken, als dies von der CDU/CSU Fraktion und dem Innenministerium gefordert wurde. Damit gibt es aber keinen Kompromiss im Punkt der Unschuldsvermutung. Auch gibt es für Berufsgeheimnisträger keinen Schutz vor Überwachung, sondern nur vor der Auswertung der Daten.

Dies bedeutet im Klartext: Flächendeckende Überwachung aller unschuldigen Bürger. Nur der Zugriff auf die Daten wird, vorerst, reduziert auf definierte Straftatbestände.

Ein Kompromiss zwischen anlassloser/grundloser Speicherung von Daten aller und einer anlassbezogenen, also verdachtsgestützen Speicherung, existiert nicht. Da das Bundesministerum des Inneren (BMI) unter der Führung von Thomas de Maizière auf eine grundlose Speicherung besteht, bleibt dem Justizminister Heiko Maas nichts anderes übrig, als uns einen vermeintlichen Kompromiss zu präsentieren, der keiner sein kann.

Halbtot gibt es nicht. Genauso wenig eine halbanlassbezogene VDS.

Der klare Verlierer, neben den unschuldigen Bürgern, die einen signifikanten Teil ihrer Privatsphäre opfern sollen, ist die SPD. Die CDU/CSU kann bei jedem weiteren Terroranschlag die “Schuld” der SPD in die Schuhe schieben, weil die Zugriffsbeschränkungen diese Anschlag doch nicht verhindert haben. Und andererseits hat die SPD ihre Glaubwürdigkeit massiv beschädigt, wenn Heiko Maas am 15. Dezember 2014 noch folgendes Zitat veröffentlicht und jetzt einen gegenteiligen Leitfaden veröffentlicht:

VDS lehne ich entschieden ab – verstößt gg Recht auf Privatheit u Datenschutz. Kein deutsches Gesetz u keine EU-RL!

Fazit:

Es gibt Themen, bei denen es keine Kompromisse gibt. Entweder will man das Eine, oder das Andere. Die SPD Führung und Fraktion will nun eine neue VDS. Obwohl es keinen Nachweis der Wirksamkeit der alten VDS gibt, noch die Wirksamkeit, Machbarkeit und Verfassungskonformität der neuen Leitlinien gezeigt werden können.
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