Resolution gegen die Vorratsdatenspeicherung

Heute haben wir, mit großartiger Unterstützung der digitalcourage, eine Resolution gegen die Vorratsdatenspeicherung auf dem Kirchentag eingereicht. Nach erfolgreichem Erreichen der benötigten 100 Unterstützungsunterschriften, durften wir neben Heiko Maas auf der Bühne in der Porsche-Arena die Resolution vorstellen. Und sie wurde ohne Gegenrede vom Publikum angekommen! Vielen vielen Dank dafür!

Youtube: Resolution des Kirchentags gegen Vorratsdatenspeicherung

Hier noch der Text:

Resolution:

Stoppen Sie das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in unsere Grundrechte dar und zerstört die Vertraulichkeit unserer Kommunikation. Alle Menschen sind betroffen, auch Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Ärzte, Anwälte und Journalisten. Die Speicherung dieser Daten bedeutet, dass unsere Kommunikationsverbindungen überwacht werden, obwohl wir uns nichts zu Schulden haben kommen lassen. Daraus lassen sich direkt Bewegungsprofile, Freundschaftsbeziehungen und intimste Lebensumstände ablesen. Die Vorratsspeicherung ist ein Abschreckungsinstrument – sie gefährdet die Wahrnehmung anderer Grundrechte wie Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Koalitionsfreiheit und das Berufsgeheimnis.

Wir wollen kein Gesetz, das alle Bürgerinnen und Bürger unter
Generalverdacht stellt.

Die neue Benennung als „Höchstspeicherdauer“ ist peinlich. Der vorgebliche „Kompromiss“ ist keiner. Denn nicht die Abfrage der Daten, sondern die Speicherung an sich ist das Problem. Denn nur Daten, die gar nicht erst gespeichert werden, sind sicher vor Missbrauch.

Es ist die Aufgabe der Politik, sich für das Wohl aller einzusetzen und ein friedliches und offenes Zusammenleben zu fördern. Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung untergräbt das zwischenmenschliche Vertrauen und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Als Ermittlungsinstrument und zur Prävention ist die Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet.

Die Vorratsdatenspeicherung ist bereits 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen worden. 2014 hat der Europäischen Gerichtshof auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als nicht vereinbar mit der EU-Grundrechte-Charta verworfen.

Nun soll – gegen alle Vernunft – wieder ein deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durchgedrückt werden – in unziemlicher Eile noch vor der Sommerpause. Möglichst geräuschlos und ohne Diskussion. Dies beschädigt unseren Rechtsstaat und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.

Wir appellieren daher an den Bundesjustizminister:

  • Stoppen Sie das Gesetzesvorhaben zur Vorratsdatenspeicherung!
  • Setzen Sie sich für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung ein!

6 Gedanken zu „Resolution gegen die Vorratsdatenspeicherung

  1. Hallo, ich bin Pfarrerin der rheinischen Landeskirche und habe vor dem Kirchentag an den EKD-Rat geschrieben mit der Anfrage, was sie zu tun gedenken, um den Eingriff in die Rechte der Berufsgeheimnisträger aufgrund des neuen Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Die Antwort kam vom Datenschutzbeauftragten, der mich „beruhigte“, dass die Rechte der Berufsgeheimnisträger nicht betroffen werden. M. E. ist das eine Fehleinschätzung und so habe ich mich sehr über Ihre Resolution auf dem Kirchentag gefreut. Wie viele Unterschriften gibt es, wem wird die Resolution überreicht und kann man noch unterschreiben? Liebe Grüße Anne Lungová

    1. Die Resolution wurde direkt in der Veranstaltung „Intelligente Technik – kluge Entscheidung? (Hauptpodienreihe Mensch – Technik – Demokratie)“ auf dem Evangelischen Kirchentag eingebracht und richtete sich an den dort anwesenden Bundesjustizminister Heiko Maas. Sie wurde auch in der Veranstaltung angenommen und kann (oder muss) daher jetzt nicht mehr unterschrieben werden.

      Ich zitiere von der Webseite des Kirchentags:

      Nach den Verfahrensregeln des Deutschen Evangelischen Kirchentages können Teilnehmende des Kirchentages zu Foren, Podien und Zentren in dessen thematischen Programm Resolutionsanträge stellen. Ihr Gegenstand muss sich auf das Thema der jeweiligen Veranstaltung beziehen. Über eine Resolution wird dann abgestimmt, wenn diese zuvor die Unterstützung von 100 Personen gefunden hat – mit Voten im Internet oder Unterschrift auf Listen während der Veranstaltung. Über den Sachantrag entscheiden dann die Besucherinnen und Besucher am Ende der Veranstaltung auf dem Kirchentag selbst. Dabei müssen mindestens 500 Personen anwesend sein.

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