Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten: Ja!
Das ist auch die Aussage von unserer aktuellen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es gibt grundsätzlich auch keinen Grund, daran zu zweifeln. Nur weil sich jemand nicht an geltendes Recht hält, heißt es nicht, dass es nicht gilt. Daran ändert sich auch nichts, wenn die NSA in Deutschland deutsches Recht brechen sollte. Auch wenn die NSA sagt, sie könne nicht einschätzen, ob sie sich an deutsches Recht hält, ändert das nichts. Um so weniger sind Äußerungen vom Regierungssprecher Steffen Seibert verständlich, in denen er genau dieses als ambitioniertes Ziel ausgibt. Also entweder, deutsches Recht gilt, oder eben nicht. Und wenn das ein ambitioniertes Ziel ist, dann gilt in Deutschland kein deutsches Recht? Welches denn dann? Gar keines? Europäisches Recht? Internationales Menschenrecht? Landesrecht? Kommunales Recht? Gibt es in Deutschland rechtsfreie Räume in Bezug auf Spionage?
Option A: Es gilt deutsches Recht auf deutschem Boden
Dann muss man davon ausgehen, dass die Kontrollinstanzen, die das Gesetz vorsieht, ermitteln, ob an den vermuteten Straftatbeständen etwas dran ist. Da die NSA in Deutschland auf deutschem Boden arbeitet, unterliegt sie auch deutschem Recht. Um so unverständlicher ist es, dass die Standorte nicht von Beweissicherungseinheiten besucht und untersucht werden. Die im Raum stehenden Vorwürfe sind so massiv, dass diese mit bis zu lebenslänglicher Haft bestraft werden können. Das sollte doch für einen Durchsuchungsbefehl ausreichen, wenn schon Raubkopierern dafür ausreicht.
Nach meinem Rechtsempfinden muss eine Staatsanwaltschaft, die Kenntnis von einer möglichen Straftat bekommt (z.B. Anzeigen, Medienberichte, Beobachtungen durch die Polizei, etc.), Ermittlungen aufnehmen. Ob diese eingestellt, oder weiter verfolgt werden, liegt im Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft.
Option B: Es gibt Teilbereiche auf deutschem Boden, wo kein deutsches Recht gilt
Also was genau will die Bundesregierung damit sagen, dass es eventuell Teilbereiche geben könnte, für die noch nicht deutsches Recht auf deutschem Boden gilt? Nichts anderes bedeutet, dass Option A ein ambitioniertes Ziel sei. Also wird hier der Grundsatz der Rechtssicherheit in Frage gestellt?
- Entweder es gibt Gesetze, die über deutschem Recht stehen, oder gar Orte in Deutschland, in denen deutsche Gesetze nicht gelten
- Oder in Deutschland gibt es ein Problem der Rechtsdurchsetzung, wodurch faktisch deutsches Recht nicht durchgesetzt wird
Im ersten Falle wäre es an der Bundesregierung , diese Orte zu benennen, damit die Bürger dieses Landes sich danach richten können und Firmen mit Organisationen an diesen Orten Safe Harbor Abkommen abschließen können/müssen.
Im zweiten Falle müsste die Staatsanwaltschaft dazu gebracht werden, die im Raume stehenden Vorwürfe aufzuklären und Ermittlungen zu starten. Sollte die Regierung daran beteiligt sein, dass der Generalbundesanwalt keine Ermittlungen startet, dann macht sie sich selber der Strafvereitelung verdächtig, bzw. schuldig und sollte wiederrum von der Staatsanwaltschaft dafür verfolgt werden. Wenn auch das nicht passiert, macht sich die Staatsanwaltschaft der Strafvereitelung schuldig, oder die Regierung verhindert genau das, was sie selbst erreichen will: Das deutsches Recht auf deutschem Boden gilt.
Fazit: Rechtssicherheit muss hergestellt werden
Rechtssicherheit ist ein fundamentaler Bestandteil eines Rechtsstaats und jeder freiheitlich demokratisch organisierte Staat muss alles daran setzen, diese zu gewähren. Dieses von einer Regierung in Frage zu stellen, zieht einen massiven Vertrauensbruch der Bürger in die Werte dieses Landes nach sich. Die Regierung muss dafür sorgen, dass dieser Zustand so schnell wie möglich ausgeräumt wird und das oben genannte „JA!“ gilt.