No-Spy Programm 2020/21


No-Spy Konferenz #NSK und/oder #NSKonline in 2021

2020 war ein schwieriges Jahr. Corona hat Veranstaltungen fast unmöglich gemacht.

Wir hatten leider nur eine (aber fast zwei) Lesungen in der Stadtbibliothek. Ein literarischer Realitätsabgleich geht nun mal schlecht online.

No-Spy Online-Konferenzen hatten wir sogar zweimal: im Mai und im Oktober.
Die Dokumentation der #NSKonline vom 31.10.2020 gibt es hier: Blogartikel.

Danke für eure Unterstützung in 2020!

In 2021 wird es neue Termine geben, die wir gerne hier und auch in der Mailingliste ankündigen!

Um informiert zu bleiben: einfach unten die Mailingliste abonnieren!


Literarischer Realitätsabgleich in der Stadtbibliothek:

Fr, 06.11. | 19.30 Uhr | Max-Bense-Forum, Stadtbibliothek

Wegen einer möglichen Absage der Veranstaltung, bitte hier und bei der Stadtbibliothek informieren!

Aktualisierung:
Die Veranstaltung musste aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen auf einen noch nicht festgelegten Termin verschoben werden.

Reservierungspflicht  (Details hier)
Telefon: 0711 216-91100
E-Mail: karten.stadtbibliothek@stuttgart.de

Lesung und Workshop

Im Literarischen Realitätsabgleich nehmen sich die Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler von No-Spy e. V. jeweils ein literarisches Werk vor. Gemeinsam mit dem Publikum werden dieses Mal zentrale Textstellen in Annalee Newitzs Roman Autonom durchleuchtet und in Zusammenhang zu Realität und Zukunft gestellt.

Weitere Termine & Infos bei der Stadtbibliothek

Auf dem Laufenden bleiben:
@DigitaleAlb auf Twitter und
@digitalealbtraeume@fnordon.de auf Mastodon


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Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.
BVerfG, Urteil v. 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 („Volkszählungsurteil“)